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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bei Buchung gelten nachfolgende AGBs:

 

1. Der Engagementvertrag wird zwischen dem Veranstalter und Lara Weiss geschlossen.

 

2. Die musikalische Darbietung obliegt ausschließlich Lara Weiss. Programmablauf/Liedwünsche seitens des Veranstalters sind im Vorfeld möglich.

 

3. Der Veranstalter stellt eine ausreichende Benützungsfläche mit einem 230V Wechselstromanschluss zur Verfügung. Um einen rechtzeitigen Auftrittsbeginn zu gewährleisten, muss der Zutritt zum Veranstaltungsort mindestens 1,5 Stunden vor Eintreffen der Gäste ermöglicht werden und die Benützungsfläche freigeräumt sein.

 

4. Für die persönliche Sicherheit der Musiker am Veranstaltungsort, sowie für Schäden am Equipment, die durch Dritte im Verantwortungsbereich des Veranstalters entstehen, haftet der Veranstalter.

 

5. Getränke im üblichen Rahmen werden für die Musikerin vom Veranstalter unentgeltlich bereitgestellt.

 

6. Bei Freiluftveranstaltungen ist eine entsprechende Bühnenüberdachung unabdingbar! Falls der Veranstalter nicht in der Lage ist, eine adäquate Überdachung bereitzustellen, ist die Musikerin berechtigt, den Auftritt bei voller Gage abzusagen oder abzubrechen. Es obliegt den MusikerInnen, die Eignung zu beurteilen (keine Sonnenschirme, nicht windfestes Material o.ä.).

 

7. Programmunterbrechungen wie z.B. Showeinlagen, Tombola, Aktivitäten durch das Publikum, Reden, etc. sowie ev. späterer Beginn des Programmes, berechtigen nicht zur Reduzierung der Gage. Selbiges gilt für ein verfrühtes Ende der Veranstaltung.

 

8. Ohne ausdrückliche Genehmigung der Musikerin ist es niemandem erlaubt, Bühnen-Equipment (Mikrofone, Instrumente, etc.) zu verwenden. Nach vorheriger Absprache ist dies möglich. Die endgültige Entscheidung obliegt der Musikerin. Das Hausrecht auf der Bühne trägt die Musikerin.

 

9. Gagen werden in bar oder per Überweisung, spätestens 14 Tage nach Rechnungserhalt ausbezahlt. Rechnungen werden sowohl persönlich am Tag der Hochzeit übergeben, sowie per Mail gesendet.

 

10. Krankheit, höhere Gewalt und technisches Gebrechen entbinden die Musikerin von den vertraglichen Verpflichtungen. Bei Verhinderung der Musikerin nach Vertragsabschluss, verpflichtet sich die Musikerin bei der Suche nach einer Ersatzband behilflich zu sein.

 

11. Stornobedingungen bei Absage durch den Veranstalter: Absage bis 3 Monate vorher 0 % der Gage; Absage ab 3 Monate bis 1 Monat vorher 50 % der Gage; ab 1 Monat bis 14 Tage vorher 75 % der Gage; Absage weniger als 14 Tage vorher 100 % der Gage

 

12. Wird im Falle einer Absage ein Ersatztermin vereinbart und vertraglich festgehalten, wird eine bereits geleistete Stornogebühr auf die Gage des Ersatztermins angerechnet, sofern der Ersatztermin innerhalb von 6 Monaten ab dem ursprünglich vereinbarten Termin stattfindet. Andernfalls bleibt die Stornogebühr in voller Höhe aufrecht.

 

13. Witterungsbedingte Absage sind bei vorheriger Absprache („Veranstaltung findet nur bei Schönwetter statt“) von den o.a. Stornobedingungen ausgenommen, sofern die Absage mindestens einen Tag vor der Veranstaltung erfolgt.

 

14. Besitzerwechsel, Verpachtung, Auflösung oder neue Geschäftsführung befreien den Veranstalter oder den Bevollmächtigten nicht von den durch die AGB festgelegten Verpflichtungen.

 

15. Sämtliche Fotos und Videomitschnitte, die von der Musikerin gemacht werden, werden der Musikerin auf Anfrage kostenlos zu Verfügung gestellt und dürfen von ihr zu Werbezwecken u.ä. verwendet und veröffentlicht werden.

 

16. Die Musikerin Lara Weiss ist berechtigt, ihre Werbematerialien (Broschüren, Banner/Schild, u. ä.) an dem von ihr gewählten Platz aufzustellen/aufzuhängen. Sämtliche Gagen und Abmachungen zwischen Lara Weiss und Veranstalter unterliegen der Verschwiegenheitspflicht.

 

17. Sämtliche Steuern, Abgaben und Gebühren (z. B. AKM) trägt der Veranstalter.

 

18. Jeder Vereinbarung (auch jene, die per Mail, Social Media u. Ä. getroffen wurden), die mit der Musikerin geschlossen wurde, liegen die AGB von Lara Weiss zugrunde.

 

19. Von diesen AGBs abweichende Vereinbarungen sind möglich, bedürfen aber der Schriftform!

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